Einzelhandelskauffrau / Einzelhandelskaufmann

1. Unterricht: Organisation, Stundentafel, Freistellungspflicht

Der Unterricht wird an einem wöchentlichen Hauptschultag und an einem vierzehntägigen zweiten Schultag (jeweils in geraden oder ungeraden Kalenderwochen) erteilt.

Die Auszubildenden sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 7 BBiG). Minderjährige Auszubildende werden nach ihrem vollen Berufsschultag nicht mehr beschäftigt. Dieser Tag wird als voller Arbeitstag (8 Std.) auf die Arbeitszeit angerechnet. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten ist hierbei auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG). Gemäß § 24 Schulordnung für öffentliche berufsbildende Schulen ist eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen nicht zulässig.

 2. Notengebung und Zeugnisse in der Berufsschule

Die Auszubildenden erhalten jeweils zum Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres ein Jahreszeugnis. Die Jahresnoten werden unter stärkerer Berücksichtigung des zweiten Halbjahres gebildet. Die Note im Fach Berufsbezogener Unterricht (BBU) ergibt sich als gewogenes arithmetisches Mittel aus den nach Stundenzahl gewichteten Noten der Lernfelder. Das am Ende der Ausbildung erteilte Abschlusszeugnis dokumentiert die Leistung der Auszubildenden über die gesamte Ausbildungsdauer, wobei die Leistungen im letzten Ausbildungsjahr stärker berücksichtigt werden: Die Noten des Berufsbezogenen Unterrichts werden im Abschlusszeugnis im Verhältnis 1:1:1,5 gewichtet. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung, einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und hinreichenden Fremdsprachenkenntnissen kann im Rahmen der Berufsausbildung der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden.

3. Prüfungen

Im Mai des zweiten Ausbildungsjahres findet der erste Teil der schriftlichen Abschlussprüfung in den Fächern Verkauf und Marketing, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Warenwirtschaft und Rechnungswesen statt. Das Ergebnis des ersten Teils trägt 35% zur Abschlussnote der IHK bei. Ein Jahr später absolvieren die Auszubildenden den zweiten Teil der schriftlichen Abschluss-prüfung im Fach Geschäftsprozesse im Einzelhandel, der zu 25% in die Endnote der IHK eingeht. Die Ausbildung schließt mit einer praktischen Prüfung in Form eines fallbezogenen Fachgespräches (40%) ab.

 4. Lerninhalte einzelner Lernfelder (Schwerpunkte)

Weitere Informationen erhalten Sie über die folgenden Links:

 

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