- Krankmeldung für alle Schülerinnen und Schüler
- per E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) bis spätestens 7:55 Uhr; hilfreich ist neben Ihrem Namen auch die Klassenangabe in der E-Mail, oder - per Telefon (0621/504-4009-10, zwischen 7:30 Uhr und 7:55 Uhr);
- am besten zusätzlich gleich noch bei der Klassenleitung krankmelden - kann in cc per E-Mail erfolgen
- per E-Mail (
- Minderjährige, die während des Schultages den Unterricht verlassen, müssen sich im Sekretariat (und bei ihrer Lehrkraft) abmelden. Sollten Sie in einer Außenstelle sein, so ist auch eine telefonische Abmeldung im Sekretariat möglich. Die Erziehungsberechtigten werden dann vom Sekretariat angerufen. Volljährige melden sich bei bei ihrer Lehrkraft ab. Anschließend sind auch diese Abmeldungen für das vorzeitige Verlassen des Unterrichts schriftlich bei Ihrer Klassenleitung zu entschuldigen.
- Damit Ihre Eltern und Sie selbst für die Schule erreichbar sind, denken Sie bitte bei Änderungen daran, Ihre Anschrift, die Telefonnummer Ihrer Eltern, Ihre Telefonnummer und die E-Mail-Adressen jederzeit im Sekretariat aktuell zu halten.
- Informationen, die Ihre Krankmeldung enthalten sollte (vgl. Formular zur Entschuldigung von Fehlzeiten):
- Vorname und Nachname Ihres Kindes / von Ihnen
- Klassenbezeichnung
- Name Ihrer Klassenleitung
- Fehlzeit von ... bis ... (voraussichtlich)
- Grund der Fehlzeit (Krankheit oder andere Gründe, mit Begründung)
- Bei Verspätung: Grund der Verspätung. Nutzen Sie dafür bitte dieses Formular.
- Wichtig: Entschuldigt wird Ihre Fehlzeit erst (sofern die Gründe akzeptiert werden können), nachdem Sie Ihre schriftliche Entschuldigung in der Schule bei Ihrer Klassenleitung vorgelegt haben. Um hierfür die Frist zu wahren, müssen Sie sich unbedingt am Schultag morgens vor Unterrichtsbeginn wie oben beschrieben entschuldigen. Für die Anfertigung einer schriftlichen Entschuldigung nutzen Sie bitte das Formular zur Entschuldigung von Fehlzeiten.
- Tipp: Prüfen Sie über Ihren individuellen Zugang zu Ihrem Stundenplan, ob Ihre Entschuldigung akzeptiert wurde.
- In unserer Hausordnung wird unter den Punkten 4 und 5 erläutert, wann und wie Sie sich entschuldigen müssen und welche Konsequenzen es hat, falls die Entschuldigung nicht rechtzeitig erfolgt.