Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder,
gemäß der 14. Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und der Vorgaben des Bildungsministeriums für den Schulbetrieb wird in der Zeit vom 16.12.2020 bis 18.12.2020 die Präsenzpflicht an Schulen aufgehoben.
Für Auszubildende gilt für diese Zeit außerdem folgende Anordnung des Ministeriums:
„Auszubildende, die den schulischen Unterricht in diesen Tagen nicht besuchen, müssen jedoch in dieser Zeit in den Betrieb gehen, soweit der Ausbildungsbetrieb dieses wünscht.“
In den beiden ersten Wochen nach den Ferien vom 04.01. bis einschließlich 15.01.2021 findet Fernunterricht statt. In dieser Zeit sind die Auszubildenden gemäß Berufsbildungsgesetz für die Teilnahme am Fernunterricht bzw. die Erledigung von Arbeitsaufträgen freizustellen.
Die angesetzten Praktischen Prüfungen in dieser Zeit werden wie geplant durchgeführt.
Regelung bei Infekten (gültig seit 03.12.20 für ganz RLP): "Kinder und Jugendliche dürfen die Einrichtung (Kita oder Schule) nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/gelegentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Kita oder die Schule wieder besucht werden."
Die Maskenpflicht im Unterricht und auf dem kompletten Schulgelände gilt weiterhin. Diese gilt ebenso im gesamten Innenstadtbereich (u. a. gesamte Bismarckstraße, Kaiser-Wilhelm-Straße, Berliner Platz, etc.).
Hinweis zur Befreiung von der Maskenpflicht
Nach Vorgabe der Schulaufsichtsbehörde, die auf verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung basiert, müssen an Atteste, die zur Befreiung von der Maskenpflicht führen sollen, bestimmte Anforderungen gestellt werden.
Demnach muss sich „aus dem Attest …nachvollziehbar mindestens ergeben, auf welcher Grundlage der Hausarzt seine Diagnose gestellt hat und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt“.
Das bedeutet, dass allein der Hinweis „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht ausreicht. Die Befreiung erfolgt im Einzelfall nach Prüfung des Attestes durch die Schulleitung.
Außerdem weisen wir aufgrund der Lüftungsregelungen während des Unterrichts bei kühleren Temperaturen auf eine entsprechend angepasste Kleidung hin. Wir fordern alle am Schulleben Beteiligten auf, sich an diese Vorgaben sowie an die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu halten, um weitergehende Maßnahmen zu vermeiden.
Die Schulleitung
➧ Hinweise für Reiserückkehrer
➧ 6. Hygieneplan "Corona" für Schulen in Rheinland-Pfalz
➧ Elternschreiben der Ministerin vom 13.08.2020
➧ Elternschreiben Bussituation und EIP
➧ Login Office 365 und Microsoft Teams
➧ Direktlink zu WebUntis
➧ E-Mail-Adressen der Lehrkräfte
➧ Kontaktdaten Schulsozialarbeiterin Frau Niklaus
➧ Telefonschulseelsorge, Kontaktdaten Internetseelsorge,
➧ Kontaktdaten Telefonseelsorge
Aktuelle Informationen zur Situation in RLP erhalten Sie unter der Website des Bildungsministeriums und dem Informationsportal zum Corona-Virus.
Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien Gesundheit!
Hygienetipps von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Stand: 15.12.2020
Bachelor-Graduierung der ehemaligen HBF 15 P: Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
BBS Wirtschaft 2 "feiert die Vielfalt": Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link.
Einschulung (Unterlagen zur Info):
➧ Hausordnung
➧ Ferienordnung
➧ DV-Benutzerordnung
➧ Datenschutzerklärung BBS W 2
➧ Merkblatt Infektionsschutz
➧ Ergänzung Merkblatt Infektionsschutz
➧ Alarmplan Bismarckstraße
➧ Alarmplan Deuserschule
➧ Alarmplan Maxschule
➧ Verhalten Sicherungsmaßnahmen
➧ Bücherlisten

