Verwaltungsfachangestellte

1. Unterricht: Organisation, Stundentafel, Freistellungspflicht

Der Unterricht wird an einem wöchentlichen Hauptschultag und an einem vierzehntägigen zweiten Schultag (jeweils in geraden oder ungeraden Kalenderwochen) erteilt.

Die Auszubildenden sind für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 7 BBiG). Minderjährige Auszubildende werden nach ihrem vollen Berufsschultag nicht mehr beschäftigt. Dieser Tag wird als voller Arbeitstag (8 Std.) auf die Arbeitszeit angerechnet. Eine Beschäftigung nach dem Koppeltag ist zulässig. Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und Wegezeiten ist hierbei auf die Arbeitszeit anzurechnen (§ 9 JArbSchG). Gemäß § 24 Schulordnung für öffentliche berufsbildende Schulen ist eine Beurlaubung aus betrieblichen Gründen nicht zulässig.

2. Notengebung und Zeugnisse in der Berufsschule

In der Berufsschule gibt es nur Jahreszeugnisse. Die Jahresnoten werden unter stärkerer Berücksichtigung des zweiten Halbjahres gebildet. Zwischen den Ausbildungsjahren gibt es keine Versetzung, sondern nur ggf. die Feststellung, dass ein Schüler das Klassenziel nicht erreicht hat. In die Abschlussnote des berufsbezogenen Unterrichts am Ende der Ausbildung fließen die Noten der drei Ausbildungsjahre mit ein.

Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung, einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 im Abschlusszeugnis der Berufsschule und hinreichenden Fremdsprachenkenntnissen kann im Rahmen der Berufsausbildung der qualifizierte Sekundarabschluss I erlangt werden.

 3. Prüfungen

In der Mitte des zweiten Jahres findet eine schriftliche Zwischenprüfung in den Fächern Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation, bürowirtschaftliche Abläufe, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde statt. Die Teilnahme daran ist Voraussetzung für die Abschlussprüfung im Mai/Juni des letzten Ausbildungsjahres. Neben der schriftlichen Prüfung in den Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde gibt es noch eine praktische Prüfung in einem Fachbereich.

4. Lerninhalte einzelner Fächer (Schwerpunkte)

 

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